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ITS CONSULTING -
IHR PARTNER IN CHINA

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 05/2008 - Version 2008-002
Aktualisiert im Juni 2010  - Version 2010-003

§ 1 Art und Umfang der Dienstleistungen

(1) ITS erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Beratungen, Schulungen, Analysen sowie kundenindividuelle Anpassungen und ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

(2) ITS erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

(3) ITS ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

(4) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden

(1) Der Kunde wird ITS bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ITS insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

§ 3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen der ITS

(1) ITS räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Mitarbeiter der ITS werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche ITS ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeiter nach der jeweiligen Reisekostenordnung von ITS zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht anders ausdrücklich bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.

(2) Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstagen erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 7 Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von ITS anerkannt sind.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Qualitative Leistungsstörung

(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat dies ITS zu vertreten, ist ITS verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens zwei Wochen nach Kenntnisnahme.

(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von ITS zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat ITS Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

§ 6 Zahlungsfristen und Verzug

(1) Die Preise der ITS verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum.

(2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist ITS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über dem EZB - Basiszinssatz zu berechnen.

(3) ITS ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen sowie berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

§ 7 Freistellung von Rechtsmängeln

(1) Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass ITS vom Kunden schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach erster Kenntnis des Kunden von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist. Weiter hat der Kunde ITS alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu überlassen. Er hat ITS dazu alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von ITS anerkennen, oder die Abwehr der Ansprüche durch ITS in anderer Weise durch nicht mit ITS abgestimmten Handlungen beeinflussen.

(2) Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Rechtsmängelhaftung geltend gemacht, so kann ITS auf eigene Kosten die Dienstleistung in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Haftung

(1) Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen ITS, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

(2) ITS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. 

(3) Die Haftungsbeschränkungen gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn aufgrund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet werden muss.

(4) ITS übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg.

(5) Die Schadenersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.

(6) Bei Datenverlust haftet ITS nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 9 Datenschutz und Geheimhaltungspflichten

(1) ITS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnis erforderlich sind. ITS erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um Kunden und Interessenten über Neuheiten der ITS informieren zu können.

(2) Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die

ITS & Consulting
Datenschutzbeauftragter
Olgastrasse 18/1
88214 Ravensburg

Telefax +49 (0) 751 793 493
E-Mail it@its-chinabusiness.com 

(3) ITS ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragten Dritten gemäß § 1 Abs. 2 dieser AGB weiterzugeben.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass ITS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit.

(5) Der Kunde ist sich darüber bewußt, dass er die Einwilligung der betroffenen Personen vor der Durchführung eines Pflegeauftrages oder der Durchführung der Gewährleistung einzuholen hat. Der Kunde und ITS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und die Kündigung.

(2) Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Der § 139 BGB findet keine Anwendung.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Sitz der ITS & Consulting, derzeit 88214 Ravensburg, vereinbart. ITS ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Für die Geschäftsleitung
ITS & Consulting

01.05.2008
01.06.2010

Letztes Update: 04.07.2010
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